11 fragwürdige Delikatessen

Der Schutz von Reptilien, Amphibien und Wirbellosen ist nicht nur in Bezug auf die Haltung der Tiere ein Thema. Vor allem bei den Amphibien ist der weitaus grössere Teil der in die Schweiz importieren Tiere nicht für die Haltung, sondern für den Verzehr in der Schweiz bestimmt.

In Art. 2 Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft werden alle Tierarten aufgeführt, welche zur Lebensmittelgewinnung zulässig sind. Dazu gehören Zuchtreptilien (lit. e) und Frösche (Rana spp.) (lit. f).

Insekten sind bis jetzt nicht als Lebensmittel zugelassen, dies soll sich aber mit der Revision dieser Verordnung (PDF Entwurf von 2015) ändern.

 

Weitere Informationen

2016 STS - REPORT "Tierische Delikatessen und Exotenfleisch"
2016 STS - Flyer "Delikatessen aus der Folterkammer" und Medienmitteilung
2015 Stellungnahmen
2015 15.3832 – Motion "Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte" eingereicht im Nationalrat
von Matthias Aebischer am 10.09.2015
   
   

 

Published on 05.08.2014, 7:49:22.
Last updated on 20.07.2016, 8:55:00.
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