Der Schutz von Reptilien, Amphibien und Wirbellosen ist nicht nur in Bezug auf die Haltung der Tiere ein Thema. Vor allem bei den Amphibien ist der weitaus grössere Teil der in die Schweiz importieren Tiere nicht für die Haltung, sondern für den Verzehr in der Schweiz bestimmt.
In Art. 2 Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft werden alle Tierarten aufgeführt, welche zur Lebensmittelgewinnung zulässig sind. Dazu gehören Zuchtreptilien (lit. e) und Frösche (Rana spp.) (lit. f).
Insekten sind bis jetzt nicht als Lebensmittel zugelassen, dies soll sich aber mit der Revision dieser Verordnung (PDF Entwurf von 2015) ändern.
Weitere Informationen
2016 | STS - REPORT "Tierische Delikatessen und Exotenfleisch" |
2016 | STS - Flyer "Delikatessen aus der Folterkammer" und Medienmitteilung |
2015 | Stellungnahmen |
2015 | 15.3832 – Motion "Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte" eingereicht im Nationalrat von Matthias Aebischer am 10.09.2015 |