Für die Haltung von bewilligungspflichtigen Reptilien und Amphibien gemäss Art. 85 Abs. 3 lit c TSchV ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
Die Ausbildung erfolgt in Form eines vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannten Kurses oder Praktikums in einem geeigneten Betrieb mit dem Ziel, das notwendige Wissen zur artgerechten Haltung und Pflege der Tiere zu vermitteln. Sie umfasst tiergerechte Umgangsmethoden sowie das Erkennen und Vorbeugen von Problemen beim Handling dieser Tiere.
In den Kursen werden Grundkenntnisse und praktische Fähigkeiten in den Bereichen Sicherheit, Rechtsgrundlagen, artspezifische Bedürfnisse der Tiere, Tierbetreuung, Fütterung, Gestaltung der Haltungsumwelt sowie Aufzucht von Jungtieren vermittelt. Im Gegensatz zur Regelung bei der Hundehaltung müssen nicht nur Neuhalter den Nachweis erbringen, sondern auch Personen, die bereits Wildtiere halten. Von der Ausbildungspflicht befreit sind lediglich Personen, die mit einer amtlichen Bestätigung nachweisen können, dass sie bereits über mindestens drei Jahre Erfahrung (vor dem 1. September 2008) im Umgang mit der betreffenden Tierart verfügen (Art. 193 Abs. 3 TSchV).
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Bei der Haltung einiger besonders anspruchsvoller Reptilienarten (Riesen- und Meeresschildkröten, Krokodile) gemäss Art. 85 Abs. 3 lit c TSchV oder für die gewerbsmässige Zucht einzelner Arten wird darüberhinaus die sogenannte fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) nach Art. 197 TSchV und Art. 192 Abs.1 lit. b TSchV verlangt. Wer eine fachspezifische Berufs- oder Hochschulausbildung vorweisen kann, ist von der Pflicht zur Absolvierung der FBA befreit. Die FBA wiederum deckt auch die Pflicht zum Erwerb eines Sachkundenachweises nach Art. 193 Abs. 2 TSchV ab.
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Tipps
Es lohnt sich, sich früh genug über die Termine der Schulungen zu informieren. Der Kurs muss erfolgreich abgeschlossen werden, bevor die Bewilligung beantragt werden kann.
Der Besuch einer durch das BLV anerkannten Sachkundeschulung oder FBA ist neben ihrem tierschutzrechtlichen Gehalt bei als gefährlich eingestuften Tieren auch aus Sicherheitsaspekten sinnvoll, da über Gefahrenpotentiale und deren Vermeidung informiert wird.
Anbieter von Sachkundeschulungen und die entsprechenden Lerninhalte sollten regelmässig durch Experten überprüft werden. Eine schriftliche Prüfung am Ende der Schulung wäre sinnvoll um sicherzustellen, dass die Kursteilnehmer den Inhalt des Kurses verstanden haben und über das entsprechende Wissen verfügen. Heute ist es den Anbietern von Sachkundeschulungen freigestellt, ob sie eine schriftliche Prüfung verlangen oder nicht (Art. 30-32 Verordnung 455.109.1 EDI).