5.1 Vermittlung

Aktuell existiert keine Reptilienauffangstation in der Schweiz mit ausreichend Kapazität zur Aufnahme auch grosser Echsen und Riesenschlangen oder von Tieren in grosser Zahl, wie sie bei behördlichen Beschlagnahmungen anfallen können.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kümmert sich um die Unterbringung für beim Import oder Export beschlagnahmter, gemäss Art. 1 Abs. 2 lit. a und c BGCITES geschützter Tiere. Die kantonalen Veterinärämter regeln die Unterbringung von Tieren, welche aufgrund von groben Missständen in der Haltung oder bei fehlender Haltebewilligung im Inland beschlagnahmt wurden

Bei der freiwilligen Abgabe eines Tieres im Tierheim hat der Halter eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen. Das Tierheim ist daraufhin befugt, frei über das Tier zu verfügen und es an einen geeigneten Platz weiterzuvermitteln.

Wer ein Tier findet, ob ausgesetzt oder entlaufen, ist verpflichtet, dies umgehend der kantonalen Meldestelle mitzuteilen, sofern der Halter unbekannt ist (Art. 720a ZGB). Alternativ kann eine Meldung bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ  gemacht werden. Die STMZ kann kantonsübergreifend nach vermissten Tieren suchen und bietet Findern von Tieren auch an, den Tierfund stellvertretend bei der kantonalen Meldestelle zu melden. Wer ein Findeltier nicht meldet, macht sich wegen Fundunterschlagung strafbar (Art. 332 StGB). Wird der Eigentümer nicht innerhalb der Frist von zwei Monaten nach der Meldung ermittelt, so geht das Eigentum am Tier auf den Finder über (Art. 722 Abs. 1bis ZGB), sofern es sich um ein Tier handelt, das im häuslichen Bereich gehalten wird. Bei Nutz-, Sport- oder Zuchttieren, die überwiegend aus finanziellen Gründen gehalten werden, beträgt die Frist bis zum Eigentumserwerb fünf Jahre. Wird ein Findeltier einem Tierheim anvertraut, beginnt die Frist, innerhalb welcher der ursprüngliche Besitzer das Tier zurückfordern kann, von Neuem (Art. 722 Abs. 1ter ZGB). Wird der ursprüngliche Besitzer ermittelt und das Tier zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn (Art. 722 Abs. 2 ZGB).

5.1.1 Private Reptilienauffangstationen

Casa-Exotica E.V. nimmt auch Ferientiere
Wehntalerstrasse 53
8181 Höri
Tel: 043 928 27 12

Stiftung TierRettungsDienst - Leben hat Vortritt
Tierheim Pfötli
Lufingerstrasse 1
8185 Winkel
Tel. 044 864 44 00

speziell für Schildkröten

Die Schildkröten Interessengemeinschaft Schweiz SIGS betreibt oder unterstützt verschiedene Auffangstationen.

TURTLE HOME
Wylandstrasse 37
8400 Winterthur
info@turtle-home.ch

 

5.1.2 Ferienpflege

Profiterr
Kohlestrasse 10
8952 Schlieren
Tel. 044 731 01 10
info@reptilien-zoo.ch

Reptiliendienst Winterthur
Markus Zweidler
079 407 02 50
info@reptiliendienst.ch

Animal Care Tierbetreuung Schweiz
Oberdorfstrasse 10
CH-8600 Dübendorf
Tel. 0848 804 804
info@animal-care.ch

Tierpensionen-Schweiz
Webseite zur Vermittlung von Betreuungsdienstleistungen für Haustiere
bietet eine Übersicht über Tierheime und Tierpensionen geordnet nach Kantonen.
Da nicht ersichtlich ist, welche Anbieter Terrarientiere betreuen, lohnt es sich, vorher anzufragen.

Auf petsitting24 können private Tierhalter ihre Dienstleistungen anbieten.
Der Suchfilter kann auf Reptilien / Amphibien eingestellt werden.

 

 

 

 

Published on 05.08.2014, 9:25:31.
Last updated on 16.03.2017, 6:07:13.
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