11.3 Insekten als Nahrungsmittel

11.3.1 aktuelle Gesetzgebung

Seit 1. Mai 2017 sind gemäss Anhang 1 Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel drei Insektenarten in der Schweiz als Lebensmittel zugelassen.

  • Tenebrio molitor im Larvenstadium (Mehlwurm)
  • Acheta domesticus, adulte Form (Heimchen, Grille)
  • Locusta migratoria, adulte Form (Europäische Wanderheuschrecke)

Der Eigenkonsum ist erlaubt, da dieser in der Schweiz nicht unter die Lebensmittelgesetzgebung fällt. Für den persönlichen Konsum dürfen auch andere Insektenarten gezüchtet oder im Garten gesammelt werden, sofern diese nicht geschützt sind, siehe Anhang 3 NHV Verordnung über den Natur- und Heimatschutz. Insekten dürfen selbst im Rahmen eines privaten Anlasses dem persönlichen Bekanntenkreis zur Degustation angeboten werden, da private Anlässe nicht vom Lebensmittelgesetz erfasst werden.

Kritische Betrachtung der geplanten Änderungen

Wie wir in unserer Stellungnahme (PDF) fordern, sollten die Bedürfnisse der Tiere (artgerechte Haltung) und die nötigen Hygienemassnahmen abgeklärt werden, bevor Insekten in grossem Stil als Nahrungsmittel gezüchtet werden dürfen. Insekten reagieren empfindlich auf diverse Giftstoffe, die sonst bei der Desinfektion von Tierställen oder zum Schutz von Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Um die Hygiene zu gewährleisten, muss der Einsatz von verträglichen Mitteln mit Studien belegt und gesetzlich geregelt werden.

Die Auswahl der drei zulässigen Insektenarten (Mehlwurm, Heimchen und Europäische Wanderheuschrecke) erscheint fragwürdig und willkürlich. Insekten im Puppenstadium wären optisch wesentlich ansprechender und auch sinnvoller, da sie keine Beine, keinen Darminhalt und nur ein sehr dünnes Integument (Aussenhülle) haben. Ausserdem werden z.B. bei Swiss-Silk, der Vereinigung Schweizer Seidenproduzenten, jedes Jahr tausende Puppen des Maulbeerspinners (Bombyx mori) ungenutzt als Abfall entsorgt. Diese sollen aber auch künftig nicht als Nahrungsmittel zugelassen werden. Swiss Silk hat seine Haltungs-Standards in einem Code of Conduct festgehalten, dieser kann bei Interesse bei Swiss Silk angefordert werden.

Solange Insekten als Lebensmittel ihre Form weitgehend beibehalten müssen, werden diese höchstens eine Randerscheinung auf Events und in ausgewählten Restaurants sein und kaum im grossen Stil eingesetzt werden können.
Ein Foto oder eine detailgetreue Zeichnung auf der Verpackung, welche deutlich zeigen, um welches Insekt es sich handelt, würde genügen, um Täuschungen zu verhindern.

Für die Ernährung der Schweizer Bevölkerung ist eine weitere Quelle von tierischem Eiweiss überflüssig.
Der Einsatz von Insekteneiweiss macht nur dann Sinn, wenn es Fleisch und Fisch auf dem Speiseplan ersetzt.
In der Futtermittelindustrie (für Hühner und Zuchtfische) wären sie hingegen sehr hilfreich und könnten Fischmehl weitgehend ersetzen, was ein grosser Vorteil für die weltweiten Fischbestände wäre. Auch die Weitergabe von Forschungsergebnissen an Drittländer könnte einen wichtigen Beitrag für die Welternährung leisten. Der Ressourcenverbrauch (Wasser, Futter und Land) von Insekten gegenüber anderen Nutztieren wie z.B. Rindern zur Gewinnung der gleichen Menge Eiweiss ist wesentlich tiefer.

 

Weitere Informationen

2017 BLV Informationsschreiben 2017/1 Produktion und Verarbeitung von Insekten zur Verwendung als Lebensmittel
2017 Webseite BLV Stand 18.5.2017 Information Insekten als Lebensmittel
2015 Skyfood 2015 Medienberichte und weiter Publikationen
2015 IGILS Interessengemeinschaft für Insekten als Lebensmittel in der Schweiz
2015 Wikipedia Eintrag Entomophagie beim Menschen [Verzehr von Insekten durch Menschen]
2015 20min Artikel "Insekten werden in Schweizer Küchen erlaubt"
2013 Institute of Food Technologists Publikation Edible Insects in a Food Safety and Nutritional Perspective: A Critical Review
2010 Food and Agriculture Organization of the united nations regional office für asia and the pacific
Publikation Edible Forest insects 
   

 

Published on 07.08.2014, 7:23:41.
Last updated on 21.05.2017, 9:32:02.
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